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psychotherapiezentrum münchen
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Freie Therapieplätze für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahlende. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder buchen Sie sich Ihren Ersttermin.
Kostenerstattung

Wie kommen gesetzlich Versicherte zu einer Behandlung bei uns?

Als gesetzlich versicherte Person suchen Sie zunächst einen Therapieplatz mit Kassenzulassung. Nur wenn dort kein zeitnaher Platz frei ist, kann Ihre Krankenkasse über die Kostenerstattung eine Behandlung in einer Privatpraxis übernehmen. Hier beschreiben wir den Weg in dieser Reihenfolge.

Wer kann die Kostenerstattung beantragen?

Beantragen können Sie die Kostenerstattung, wenn Sie gesetzlich versichert sind, eine Psychotherapie notwendig ist und Ihre Krankenkasse sie nicht rechtzeitig über eine Praxis mit Kassenzulassung sicherstellen kann. Grundlage ist § 13 Abs. 3 SGB V.

Über den Antrag entscheidet allein Ihre Krankenkasse. Wir können Ihnen eine Erstattung daher nicht versprechen.

Wie belegen Sie Notwendigkeit und Wartezeit?

Sie belegen beides mit Unterlagen: die Notwendigkeit mit dem Ergebnis einer psychotherapeutischen Sprechstunde, die Wartezeit mit Ihren dokumentierten Anfragen.

Die Sprechstunde findet in einer Praxis mit Kassenzulassung statt; dort bekommen Sie in der Regel das Formular PTV 11. Einen Termin vermittelt Ihnen in Bayern wie überall die Terminservicestelle unter 116 117.

Schreiben Sie bei jeder Anfrage auf, welche Praxis Sie wann erreicht haben und was sie geantwortet hat. Wie viele Absagen nötig sind, steht nicht im Gesetz; das bewertet Ihre Krankenkasse.

In welchen Schritten läuft der Antrag?

Der Antrag folgt auf Sprechstunde und Platzsuche, und erst nach dem Bescheid beginnt die Therapie.

  1. Sprechstunde in einer Kassenpraxis wahrnehmen und das Formular PTV 11 aufheben.
  2. Therapieplätze mit Kassenzulassung anfragen und jede Rückmeldung festhalten.
  3. Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse beantragen und die Unterlagen beilegen.
  4. Auf den Bescheid warten und bei einer Ablehnung über einen Widerspruch nachdenken.

Eine Therapie, die vor dem Bescheid beginnt, geht unter Umständen auf Ihre eigene Rechnung.

Was macht Psykost?

Psykost unter psychotherapie-kostenerstattung.de nimmt Ihnen die aufwendige Platzsuche ab: Praxen mit Kassenzulassung werden automatisiert angefragt, und alle Rückmeldungen sind übersichtlich dokumentiert.

Ergibt die Suche keinen zeitnahen Platz, bereitet Psykost mit Ihnen einen möglichen Kostenerstattungsantrag vor und unterstützt auch beim Widerspruch. Die Entscheidung über die Kosten bleibt bei Ihrer Krankenkasse.

Weiter zu psychotherapie-kostenerstattung.de

Was hat unser Psychotherapiezentrum mit Psykost zu tun?

Wir kooperieren mit Psykost. Führt die Suche zu keinem Kassenplatz und bewilligt Ihre Kasse die Kostenerstattung, kann Ihre Behandlung also auch in unserem Psychotherapiezentrum in München stattfinden.

Entscheidend ist die Reihenfolge: erst der Kassenplatz, dann die Privatpraxis. Eine frühe Festlegung auf eine bestimmte Privatpraxis kann die Kasse als Grund für eine Ablehnung werten.

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